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Praxisbild Baugenossenschaft Zuffenhausen
Datenschutz
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Als wichtigstes Gesetz regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Voraussetzungen der Datenerhebung, Weitergabe und Verarbeitung.
Das BDSG gilt sowohl für Unternehmen als auch für Behörden. Es regelt alle Bereiche des Datenschutzes von der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung bis hin zur Weitergabe von Daten etwa zu Zwecken der Werbung. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt zudem für alle Bereiche der Datenverarbeitung, agel ob diese online oder offline erfolgt.
Telemediengesetz
Nachdem das Teledienstegesetz und der Mediendienstestaatsvertrag nicht mehr in Kraft sind, gilt hier das Telemediengesetz (TMG) als wichtigste gesetzliche Vorschrift.
Das Telemediengesetz regelt für die Tele- und Mediendienste, also spezifisch für die Internetbranche, verschiedene Bereiche. Neben Haftungsfragen sind dies in den §§ 11 – 15a TMG insbesondere fragen des Datenschutzes.